Brandschutztüren
Auch Brandschutztüren müssen in regelmäßigen zeitlichen Intervallen auf ihre Funktionalität, durch einen Sachkundigen, geprüft werden. Unser Betrieb ist hierfür Ihr kompetenter und zuverlässiger Partner. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Brandschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern.
Wo Brandschutztüren einzubauen sind, ist in der Landesbauordnung bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt (In Deutschland und Österreich hat jedes Bundesland eine eigene Bauordnung). Im Allgemeinen werden Brandschutztüren zwischen notwendigen Fluren und Treppenräumen und in Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von langen Fluren werden üblicherweise Rauchschutztüren eingesetzt.
Die Anforderungen an Brandschutztüren werden durch Brandprüfungen gemäß der DIN 4102 (D) bzw. der ÖNORM B 3850 (Ö) geregelt. Es gibt folgende Feuerwiderstandsklassen : T30, T60, T90, T120 und T180. Die Zahl hinter dem T gibt die Dauer in Minuten an, welche die Tür den Durchtritt des Feuers (nicht des Rauches) verhindern und sich dann noch öffnen lassen muss.